Stellbedingungen für Silos
Aufstellen von Silos
Für die Auswahl sowie die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Zufahrt und des Aufstellortes ist ausschließlich der Betreiber auf der Baustelle verantwortlich. Der Nutzer haftet für alle Gefahren und Schäden, die durch die Benutzung des Silos und der Maschinentechnik auftreten.
Der Aufstellplatz für die Silos ist so zu wählen und vorzubereiten, dass das Silostellfahrzeug und die Einblaszüge auf sicherer Fahrbahn an- und abfahren können. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeuge ein Gesamtgewicht von bis zu 40 t haben können.
Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen ist zu beachten bzw. beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen zu erfragen.
Der vom Betreiber ausgewählte Aufstellplatz ist eindeutig zu kennzeichnen. Er muss eben und mindestens 3,0 x 3,0 m groß sein sowie gegen Unterspülung und seitliches Abrutschen gesichert sein.
Werden Baustellensilos im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt, so ist seitens des Nutzers bei der Gemeinde oder unteren Verkehrsbehörde ein entsprechende Sondernutzungserlaubnis für die betroffene Fläche einzuholen. Das jeweilige Silo muss mit reflektierenden Folien in den Farben Rot und Weiß sowie Warnlampen gekennzeichnet werden.
Die Bodenbelastung beträgt bei einem gefüllten Silo bis zu 30 N cm². Dementsprechend ist die Tragfähigkeit des Aufstellplatzes sicherzustellen. Bei unzureichender Tragfähigkeit des Bodens sit eine Fundamentierung durchzuführen. Bei tragfähigem Untergrund mit einer zulässigen Bodenpressung von mehr als 20 N/cm² kann ein Schwellenlager angelegt werden. Die verwendeten Bohlen müssen mindestens 3,0 bis 3,5 m lang, 30 cm breit und 8 cm dick sein. Für die zulässige Belastung des Baugrunds gilt DIN 1054. Zur ersten Abschätzung bietet die folgende Tafel Anhaltswerte. In Zweifelsfällen ist stets eine Berechnung bzw. ein Bodengutachten erforderlich.
Abstand zu Böschungen und Baugruben
Beim Aufstellen dürfen sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich des Silos befinden. Beim Aufstellen im Bereich von Baugruben und Gräben ist gemäß DIN 4124 darauf zu achten, dass der notwendige Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
Baustellensilos dürfen nur an den Aufnahmebeschlägen und nur mit dafür geeigneten Geräten durch befugtes Personal transportiert oder umgestellt werden. Ein Krantransport ist nur nach Maßgabe des Silostellers (gemäß Betriebsanleitung für das Silo) und nur im restlos entleerten Zustand zulässig. Ggf. ist Rücksprache mit dem Silosteller zu halten.
Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:
a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden ß = 45 °
b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden ß = 60 °
c) bei Fels ß = 80 °
Betrieb von Silos
Bei leeren Silos ist der Rüttler sofort auszuschalten.
Die Entlüftungsleitungen drucklos betriebener Silos sind stets offen zu halten; es darf sich weder Druck noch Unterdruck im Behälter aufbauen. Während der Standzeit ist der Unterbau, auf dem das Silo steht, ständig auf etwaiges Einsinken zu beobachten. Gegebenenfalls sind rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Aufnahmeseite des Silos für den Transport sollte Tag und Nacht für die Anfahrt des Silofahrzeuges bzw. Einblaszugs freigehalten werden.
Der Domdeckel darf auf der Baustelle grundsätzlich nicht geöffnet werden. Dies gilt sowohl für Drucksilos als auch für drucklos betriebene Silos.
Nachblasen
Verladen / Abtransport
Beim Verladen des Silos auf das Silostellfahrzeug dürfen sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich des Baustellensilos aufhalten.
Zusätzliche Anforderungen
bei Drucksilos
Vor dem Druckaufbau ist zu kontrollieren, ob die Einblas- und Entlüftungsleitung sowie der Domdeckel geschlossen und dicht sind. Das Überprüfen bzw. Anlüften des Sicherheitsventils ist regelmäßig durchzuführen.
Es dürfen nur zugelassene Verdichter zu Herstellung des Überdrucks verwendet werden. Silos müssen vor dem Befüllen drucklos gemacht werden. Der Kugelhahn muss geschlossen sein.
Der Betriebsdruck von 2 bar darf nicht überschritten werden. Vor dem täglichen Arbeitsende und dem Transport müssen die Silos drucklos gemacht werden.
Die unter Druck stehenden Silos dürfen unter keinen Umständen geöffnet werden. Änderungen oder Reparaturen dürfen nur vom Lieferanten oder mit seinem ausdrücklichen Einverständnis durchgeführt werden.
Der Domdeckel darf auf der Baustelle grundsächlich nicht geöffnet werden!