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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines
1. Angebote, Verkäufe und Lieferungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Durch die Eingehung der Geschäftsverbindung mit uns erkennt der Käufer diese Bedingungen als maßgebend und bindend an, ohne daß es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf. Von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Besondere Vereinbarungen unserer Vertreter und Außendienstmitarbeiter bedürfen schriftlicher Bestätigung.

3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen infolge anderslautender gesetzlicher Regelungen oder abweichender Rechtssprechung gilt mit dem Käufer vereinbart, daß die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit nicht berührt wird.

II. Versand / Lieferung / Verpackung
1. Der Versand erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, unversichert auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Ist frachtfreie Lieferung geschuldet, gilt dies nur für branchenüblichen Versand, Mehrkosten wie z.B. Expresszuschlägegehen zu Kosten des Kunden. Die Mindestwarenwerte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste sind zu beachten. Als Bestimmungsort gilt die Bordsteingrenze des Bestimmungsortes. Bei Dämmstoffen hat der Kunde für die Entladung zu sorgen.

2. Ist ein fester Liefertermin vereinbart, hat der Käufer bei Fristüberschreitung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist er berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge zurückzutreten, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Beruhen Lieferstörungen auf dem Verhalten Dritter, so ist der Verkäufer für die Dauer der Behinderung von der Vertragserfüllung befreit. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt auch, wenn die Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung auf lediglich fahrlässigem Verhalten des Verkäufers beruht.

4. Transportschäden jeglicher Art sind beim Empfang unter Zeugen dem Frachtführer anzumelden.

5. Werden Mengen durch Flächenangaben mitgeteilt bzw. bestellt, so erfolgt die Umrechnung durch den Verkäufer nach Erfahrungswerten. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% sind in solchen Fällen branchenüblich. Das gleiche gilt für Bestellungen von abgetöntem Material.

6. Veräußerte Ware kann nur zurückgenommen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von einer Rücklieferung ausgeschlossen.

III. Silo-/Maschinentechnik
1. Für die Standsicherheit ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich und garantiert die Standsicherheit von Containern/Silos am Aufstellort. Der Nutzer haftet für alle Gefahren und Schäden, die durch die Benutzung des Containers/Silos auftreten. Etwaige privat- oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen sowie Verkehrssicherungspflichten sind vom Nutzer zu erbringen.

2. Der Nutzer ist für die Wasser- und Stromversorgung der Maschinentechnik selbst verantwortlich. Die zur Nutzung überlassenen Geräte sind fachgerecht zu pflegen und gereinigt zurückzugeben.

3. Die Maschinentechnik wird von uns in gewartetem und technisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt. Der Nutzer ist während der Mietzeit für die Maschinentechnik verantwortlich. Kosten für Reparaturen und Reinigung, welche auf unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe zurückzuführen sind, werden in Rechnung gestellt. Kosten für Wartezeit, die durch Maschinenausfall entstehen, werden ausdrücklich nicht ersetzt.

IV. Preise und Zahlungen
1. Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es sind die am Versandtag geltenden Preise maßgeblich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2. Die Preise verstehen sich ab Werk.

3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfüllen und zahlbar rein netto Kasse

4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet.

5. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

6. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

7. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung, deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.

V. Gewährleistung
1. Die Anzeige von offensichtlichen quantitativen oder  qualitativen Mängel kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen und nur vor Verwendung, Verarbeitung oder Vermischung der Ware geltend gemacht werden. Beanstandungen der Liefermenge sind sofort in Gegenwart des Transportführers festzustellen und von diesem auf dem Empfangs- bzw. Lieferschein zu vermerken. Die Anzeige nicht offensichtlicher Mängel kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 6 Monaten, gerechnet jeweils ab Lieferdatum, erfolgen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gilt für die Rüge von Mängeln jeglicher Art eine Ausschlußfrist von 7 Tagen, die bei offenen Mängeln mit dem Lieferdatum beginnt, bei verdeckten Mängeln mit der Entdeckung, spätestens jedoch 3 Monate ab Lieferdatum.

2. Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann jedoch nach seiner Wahl – statt nachzubessern – eine Ersatzsache liefern. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit, Verweigerung oder Mißlingen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des unmittelbaren Schadens sowie für Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt vor.

3. Der Verkäufer haftet nicht bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit für Schäden, die aus der Fehlerhaftigkeit von anwendungstechnischen Hinweisen und Empfehlungen entstehen, die nach bestem Wissen und derzeitigen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis entsprechen.

4. Geringe Abweichungen bilden keinen Grund zur Beanstandung. Angegebene Prozentgehalte und Mischungsverhältnisse sind Mittelwerte.

5. Bei Nachbestellungen sind geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbton, Struktur, Viskosität, Trocknungszeit und Abbindezeit branchenüblich und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt auch für Bestellungen nach Farbtonkarten oder Mustern des Kunden. Dabei ist zu beachten, daß Saugfähigkeit oder Struktur des Untergrundes, Alter des Vergleichsmaterials, Umgebungseinflüsse und Lichtverhältnisse einen Farbton verändern. Sämtliche getönte Ware ist vor der Verarbeitung am Objekt auf Farbtongenauigkeit zu prüfen, geringfügige Farbtonabweichungen sind branchenüblich und daherkein Beanstandungsgrund. Entsprechendes gilt auch für evtl. Strukturabweichung des Putzes.

6. Sämtliche Farbtonmuster des Verkäufers sind im Druckverfahren hergestellt, geringe Farbtonabweichungen gegenüber den Originalfarbtönen sind drucktechnisch- und materialbedingt; sie stellen keinen Mangel dar.

7. Beanstandungen des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn diese darauf zurückzuführen sind, daß der Käufer Verdünnungen, Härter oder sonstige Komponenten beigemischt hat, die nicht vom Verkäufer bezogen worden sind oder deren Beimischung gegen die anwendungstechnischen Hinweise des Verkäufers verstößt.

8. Auskünfte und Beratungen durch den Verkäufer erfolgen nach bestem Wissen und Können, jedoch freibleibend und unverbindlich. Sie begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Vertrag und stellen einen freiwilligen Kundendienst dar, der keinerlei Haftung begründet, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt vor.

9. Bei telefonischen Vereinbarungen oder Bestellungen übernehmen wir keine Haftung für Folgen, die durch Mißverständnisse oder Hörfehler entstanden sind.

10. Eine Gewährleistung für die Verwendungseignung unserer Erzeugnisse sowie der damit hergestellten Produkte übernehmen wir nicht, da wir keinen Einfluß auf die sachgemäße Verarbeitung unserer Produkte haben.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen und allen Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.

2. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen bzw. sie zu verarbeiten. Der Käufer ist nicht befugt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

3. Der Käufer tritt die aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreis-, Werklohn- oder sonstigen Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Bei evtl. Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes erfaßt die Vorausabtretung einen Forderungsteil in Höhe des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten und vom Käufer verarbeiteten Waren.

4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist VS-Villingen.

3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, Villingen oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.

VIII. Datenverarbeitung
1. Wir speichern im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten über den Kunden und behalten uns das Recht vor, die zur Erlangung einer Kreditversicherung erforderlichen Daten dem Versicherungsgeber zu übermitteln.

Stand: 12/2009